DER EMIR
Der Emir ist das Oberhaupt des Staates. Seine Person ist immun und unantastbar. Er übt seine Amtsgewalt durch seine Minister aus. Nach den traditionellen Konsultationen ernennt der Emir den Ministerpräsidenten und enthebt ihn seines Amtes. Ferner ernennt der Emir die Minister und enthebt sie auf Anraten des Ministerpräsidenten ihres Amtes.
Der Ministerpräsident und die Minister sind gegenüber dem Emir gemeinsam für die allgemeine Politik des Staates verantwortlich. Ferner hat jeder Minister gegenüber dem Emir Rechenschaft abzulegen über die Angelegenheiten seines Ministeriums.
Der Emir hat das Recht, Gesetze zu beantragen, zu bestätigen und zu verabschieden. Die Verabschiedung von Gesetzen erfolgt innerhalb von dreißig Tagen ab dem Datum, an dem die Nationalversammlung das Gesetz dem Emir vorgelegt hat. …